an der Akademie für Psychotherapie Erfurt; inkl. Fachkunde Gruppentherapie (VT); Praktika in der Kinder- und Jugendpsychiatrie des HBK Zwickau und Lehrpraxis Peggy Meiner in Thalheim
„Systemische Sozialarbeit“ an der Hochschule Merseburg; Abschluss: „Master of Arts“
zum Sozialtherapeuten (tiefenpsychologisch fundiert) an der Akademie für Psychotherapie Erfurt
Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut in eigener Praxis in Zwickau
in der Psychosomatischen Reha-Fachklinik EUBIOS
„Sozialpädagogik“ an Berufsakademie Gera
der Bundeswehr in unterschiedlichen Verwendungen und Standorten (einschl. Auslandseinsatz 1999/2000 im Kosovo)
an der Fachoberschule Saalfeld/Unterwellenborn
zum Forstwirt im Forstamt Neuhaus/Rwg.
Als Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut arbeite ich mit Kindern und Jugendlichen bis zum Alter von 21 Jahren sowie begleitend mit deren Eltern und Bezugspersonen. Ich biete außer Einzeltherapie auch Gruppentherapie, in Form von Sozialem Kompetenztraining, Training für konzentrationsgestörte Kinder und weitere Gruppen an.
Behandelt werden können u.a.
Die differenzierte und längerfristige Behandlung einer psychischen Erkrankung erfolgt durch eine Psychotherapie. Zunächst wird abgeklärt, ob die geplante Psychotherapie geeignet ist und die Beziehung zwischen Patient und Therapeut tragfähig ist. Die therapeutische Behandlung kann als Einzeltherapie oder Gruppentherapie (oder kombiniert) in der Regel einmal wöchentlich oder 14-tägig stattfinden. Die Dauer der therapeutischen Sitzungen beträgt in der Regel 50 Minuten. Dabei kann sinnvoll und nützlich für den Patienten sein, wenn Bezugspersonen regelmäßig in die Therapiesitzungen einbezogen werden.
Bitte bringen Sie zum ersten Termin die Versichertenkarte sowie Vorbefunde und Schulzeugnisse in Kopie mit. Eine Überweisung ist nicht erforderlich.
In den ersten Sitzungen werden die Gründe besprochen, die Anlass der Vorstellung sind. Wenn eine Indikation für eine Psychotherapie vorliegt, werden neben störungsspezifischen Aspekten, die Dauer, Häufigkeit und Inhalte einer Therapie besprochen.
Die gesetzlichen Krankenversicherungen übernehmen die Kosten für das Erstgespräch, die Probatoriksitzungen (Diagnostik) und das Auswertungsgespräch. Die Kostenübernahme der psychotherapeutischen Behandlung wird gemeinsam mit dem Therapeuten bei der zuständigen Krankenkasse beantragt.
Patienteninformation der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (PDF):
Die privaten Krankenkassen und Beihilfestellen erstatten in der Regel die Kosten für das Erstgespräch, die Kennenlern- und Diagnostiksitzungen und das Auswertungsgespräch. Ob und in welchem Umfang psychotherapeutische Leistungen erstatte werden, hängt vom Versicherungsvertrag ab. Die Leistungen werden nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP) in Rechnung gestellt. Bei einer privaten Krankenversicherung sollte vorher erfragt werden, ob und in welchem Umfang diese die Kosten einer psychotherapeutischen Behandlung trägt.
Wenn die Therapiekosten selbst gezahlt werden, richtet sich das Honorar nach der Gebührenordnung für Psychotherapeuten und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten (GOP).
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